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"Abgreifen" heißt nicht: sich vergreifen

Systemmeldungen:

Wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden, so haben sie sich in den allermeisten Fällen an fremdem Eigentum "vergriffen". Diebstahl mit all seinen Varianten ist der typische "Anlass", weswegen Kinder und Jugendliche erstmals "polizeikundig" werden. Dabei gilt: "Gelegenheit macht Diebe." Die Bandbreite reicht beim Diebstahl von der einfachen Wegnahme bis hin zu professionellen Auftragsdelikten, bei denen das Diebesgut "auf Bestellung" entwendet und über Hehler abgesetzt wird. Vor allem im Supermarkt bieten sich "unverhofft günstige Tatgelegenheiten", die mit einem geringen Entdeckungsrisiko einhergehen.

"Lange Finger" als Abenteuer-Ersatz: Häufig verstehen Kinder und Jugendliche Diebstahl auch als eine besondere Art von Sport oder aber als Mutprobe und Aufnahmeritual in eine Clique. Nicht selten kann ein Diebstahl dann Signalcharakter haben und damit indirekt auf Defizite in der Familie oder im sozialen Umfeld hinweisen; er kann aber ebenso Symptom für eine tief greifende Entwicklungsstörung sein, etwa für ein stark unterentwickeltes Selbstbewusstsein.

Bewegen sich die Vergehen im Bagatellbereich oder bleibt es bei mittelschweren Verstößen, so sollte mit aller Gelassenheit reagiert werden. Oftmals handelt es dabei nämlich um ein entwicklungstypisches, episodenhaftes Verhalten, das sich im weiteren Reifungsprozess von selbst verliert. Deshalb kann bei Verfehlungen strafunmündiger Jugendlicher im Falle der Entdeckung und Anzeige auf ein Gerichtsverfahren verzichtet werden. In diesen Fällen sind dann beispielsweise andere erzieherische Maßnahmen eher angebracht.

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